Als Hilfen zur Erziehung werden unsere sozialpädagogischen Angebote bezeichnet, die für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Rahmen von Jugendhilfeleistungen SGB VIII § 27 folgende erbracht werden.
Der Zugang erfolgt durch Antragstellung an das kommunale Jugendamt. Unsere Hilfeansätze zeichnen sich besonders durch ihre Alltagsorientierung, den ganzheitlichen und systemischen Handlungsansatz sowie durch eine Verpflichtung auf die Handlungsperspektive der Integration und Partizipation aus.
Die ambulanten flexiblen Hilfen bieten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine individuelle lebenswelt- und sozialraumorientierte Betreuung und Beratung an deren Lebensort an. Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe vereinbaren wir mit allen Beteiligten und verändern diese bei Bedarf.
Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen – SBW – zielt in der Regel auf die Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab.
Die Grundidee unserer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften besteht aus dem gemeinsamen Zusammenleben von Betreuer:innen und Kindern bzw. Jugendlichen.
Der kjhv Rheinland betreibt eine Intensiv-Wohngruppe für männliche Jugendliche ab 14 Jahren und junge Erwachsene, welche die Gruppe als geschütztes Lernfeld für ein gelingendes Zusammenleben in der Gesellschaft nutzen.
In den Wohngruppen mit einer 1:1 Betreuung bietet der kjhv blickwechsel an seinen Standorten in Solingen, Hückeswagen und Duisburg- Ungelsheim Kleinstwohngruppen mit jeweils fünf Betreuungsplätzen.